Dienstag, 25. Februar 2014

GENDER MAINSTREAMING – durchgängiges Leitprinzip und Querschnittsaufgabe der Bundesregierung

Hast du diesen Begriff überhaupt schon mal gehört? 
Die meisten wissen nämlich gar nicht, was das ist, dieses Gender Mainstreaming, obwohl es mittlerweile unsere Gesellschaft auf allen Ebenen durchdringt.

Eine Definition: Gender bedeutet übersetzt „soziales Geschlecht“. 

Die Basis dieser Gender-Ideologie bildet die Annahme, dass Menschen in ihren Interessen, Gefühlen, Fähigkeiten usw. in keiner Weise durch ihr biologisches Geschlecht geprägt seien, sondern dass sich ihre Identität (soziales Geschlecht) allein durch ihre sexuelle Orientierung definiere. Davon gibt es etliche verschiedene und somit kann das soziale Geschlecht aus einer breiten Palette frei gewählt werden.
Dementsprechend seien die Bezeichnungen „Mann“ und „Frau“ laut Genderisten nichts anderes als  gesellschaftliche Konstrukte; neben den äußerlichen Verschiedenheiten gebe es keine biologischen Unterschiede zwischen Männern und Frauen.

Wie kommt man auf so eine Idee und wie viel Wahres steckt darin?
Der norwegische Komiker Harald Eia ist in seiner Dokumentation genau dieser Frage auf den Grund gegangen.
 Die Folge: 60.000.000 Euro für die Gender-Forschung in Norwegen wurden gestrichen.
Warum? Tatsächlich haben die Befragungen ergeben, dass sich die Vertreter und Forscher des Genderismus auf keinerlei wissenschaftliche Grundlage berufen! 
Vielmehr geben sie auf die konkrete Frage danach Antworten wie: „Ich habe eine theoretische Basis, in der es keinen Platz für Biologie gibt“ (Fr. Egeland). 
Im Gegensatz dazu trifft Eia in seinen Recherchen auf viele Wissenschaftler, deren Statistiken und Beobachtungen sehr wohl darauf schließen lassen, dass sich das biologische Geschlecht auch auf die Psyche eines Menschen auswirkt, bzw. andersherum: 
Das Gehirn ist das Organ, welches die körperliche Entwicklung steuert. Evolutionsbedingt gibt es genetische Unterschiede zwischen Frauen und Männern, die sich durchgesetzt haben, weil so der Fortbestand besser gesichert werden konnte. Ein Unterschied besteht in den verschiedenen Hormon-Mengen, zum Beispiel an Testosteron.  
Testosteron wiederum beeinflusst die Entwicklung des Gehirns, sodass man sagen kann, dass Männer und Frauen unterschiedliche Gehirne haben.  
Natürlich ist jeder Mensch auch durch Umwelteinflüsse und Rollenklischees geprägt, aber eben auch durch biologische Anlagen. 
Da diese Tatsache von Genderisten schlichtweg verneint wird, ist die Grundlage dieser Ideologie bereits falsch.

Ausgehend von der Annahme, dass es grundsätzlich, bzw. biologisch keine Bipolarität von männlich und weiblich gebe, wird sogar auf der begrifflichen Ebene versucht, zu neutralisieren wo es nur geht. So wurden in der Schweiz bereits die Begriffe „Mutter“ und „Vater“ durch die geschlechtsneutralen Begriffe „Elter 1“ und „Elter 2“ ersetzt.

Da fragt man sich doch wirklich, wie so eine absurde Ideologie es überhaupt schaffen kann, sich durchzusetzen. Zumal dieses Menschenbild vollkommen der Natur widerspricht, die bekanntlich überwiegend auf Bipolarität (zwischen männlich und weiblich) angelegt ist. Und tatsächlich sind die Folgen verheerend, weil dieses neue Menschenbild an der Wurzel der Gesellschaft ansetzt: „die wirklich revolutionäre Revolution lässt sich nicht in der äußeren Welt bewirken, sondern nur in den Seelen und Körpern der Menschen“ („Schöne neue Welt“- A.Huxley). Es ist quasi ein Aufruf zum Kampf gegen die Natur.

Eine Begründung dafür, dass sich Gender Mainstreaming auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchsetzt hat ohne dass es jemand bemerkte, und bereits seit 1999 (!!!) als „durchgängiges Leitprinzip und Querschnittsaufgabe der Bundesregierung“ gilt, ist seine völlig undemokratische Wegbahnung. 
Die Idee ging nämlich nicht vom Volk aus –dessen Großteil noch nicht einmal mit dem Begriff etwas anfangen kann-, sondern ist einer sogenannten „top-down“-Bewegung zu verdanken. Das bedeutet, dass die Theorie „von oben“ in die Gesellschaft implementiert wird; genauer gesagt ging der Weg von der UN über die EU und so bis in jede Organisation unseres Staates. Und sie wird relativ widerspruchslos angenommen, weil sie von einem Großteil der Bevölkerung überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird, was daran liegt, dass keine Aufklärung darüber stattfindet. Erschreckend, oder?

Der lange Weg der Gleichberechtigung, der Emanzipation von Frauen, der das Ziel hatte, dass Frauen mit der gleichen Freiheit und den gleichen Grundrechten ihr Leben gestalten können wie Männer, wird so völlig verdreht in eine GleichSTELLUNG, bzw. GleichMACHUNG, die eben nicht die gleichen Rechte und Freiheiten bezeichnet, sondern ein vom Wesen her gleich-sein. Diese Annahme ist wie gesagt logisch und biologisch überhaupt nicht nachvollziehbar.

Ein Beispiel für die absolute Gleichmachung Aller ist die Idee der Genderisten, die komplette Gleichstellung der Ehe zwischen homosexuellen Paaren mit der zwischen heterosexuellen Paaren zu fordern. Sicher kann man bei diesem Thema unterschiedlicher Auffassung sein und zunächst einmal klingt es im Zusammenhang mit dem Begriff „Gleichberechtigung“ nach einer echt guten Idee.
Es stellt sich aber die Frage, ob diese Forderung nach GleichSTELLUNG überhaupt allein durch GleichBERECHTIGUNG zu begründen ist.
Dafür muss das Gebilde/ das Wesen der „Ehe“ genauer unter die Lupe genommen werden.
Vorab: Es gibt allgemeine Grund- Menschenrechte, die jeden Menschen betreffen. Natürlich soll auch die Toleranz von homosexuellen Paaren gefördert werden, da es nun mal ein allgemeines Grundrecht ist, dass jeder so leben und lieben kann wie er möchte.
Der Ruf nach gleichgestellter Ehe inklusive Adoptionsrecht geht jedoch über diese Toleranz hinaus, denn es wird implizit von einem allgemeinen Grundrecht auf Eheschließung ausgegangen, so wie von einem allgemeinen Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. 
Aber handelt es sich hierbei überhaupt um ein allgemeines Grundrecht? 
Nein: Denn in Deutschland kann nicht einfach jeder heiraten, wann und wen er möchte und Kinder adoptieren. Zum Beispiel darf man erst ab einem bestimmten Alter heiraten und es gilt ein Inzestverbot, das besagt, dass man keine direkten Verwandten heiraten darf 
- zum Glück sollte man meinen, doch tatsächlich fordern Vertreter des Genderismus die Aufhebung dieses Verbotes! Es kann somit festgehalten werden, dass die Eheschließung kein allgemeines Grundrecht darstellt. 
Was sind also die Bedingungen für eine Ehe, bzw. wie ist sie definiert?
Ungeachtet aller religiösen oder ideologischen Definitionen und formellen Eheschließungen ist die Ehe von Natur aus festgelegt auf eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau. Denn: nur ein Mann und eine Frau können zusammen Kinder bekommen, wodurch eine lebenslange Beziehung/Bindung, die hier als Ehe bezeichnet wird, entsteht, da die Elternschaft unter keinen Umständen aufgelöst werden kann.
So kann also die Elternschaft als besonderes „Kennzeichen“ einer Ehe bezeichnet werden. Natürlich gibt es auch Paare, die keine Kinder haben, aber es ist wohl schwer zu leugnen, dass Kinder der wichtigste Bestandteil für den Fortbestand der Menschheit sind. 
Und weil auch unser Staat auf Kinder angewiesen ist, gewährt er (Ehe)paaren, die als Gemeinschaft von Mann und Frau als einzige Kinder hervorbringen können, einen besonderen Schutz, der im Grundgesetz verankert ist: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates“. Unter diesen Schutz fällt zum Beispiel eine finanzielle Förderung im Sinne des Ehegattensplittings.
Nun kann ein besonderer Schutz, der auf einem einzigartigen „Kennzeichen“ basiert, nicht auf solche übertragen werden, die genau dieses ausschlaggebende „Kennzeichen“ eben nicht besitzen. Dabei handelt es sich dann auch nicht um Diskriminierung oder Intoleranz.  Schließlich wird es auch niemand als Diskriminierung bezeichnen, dass nicht Jeder das Recht hat, auf Behindertenparkplätzen zu  parken, da dieses „Privileg“ ebenfalls an ein bestimmtes Kennzeichen gekoppelt ist: die Behinderung.
Ein weiteres "Privileg" neben der finanziellen Förderung heterosexueller Paare ist die Möglichkeit der Adoption. Hierbei darf jedoch nie die Rede von einem „Recht auf ein Kind“ sein wie von dem Recht, ein Auto zu besitzen. 
Vielmehr geht es um „das Recht des Kindes“ auf Eltern oder auf einen "Eltern-Ersatz", 
wenn es bei seinen Eltern nicht mehr leben kann. Der adäquate Ersatz für die Eltern, die ja immer nur aus Mann und Frau bestehen können, wären in diesem Fall sinnvoller Weise ebenfalls Mann und Frau.  
Dies ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil psychologische Erkenntnisse zeigen, dass jeweils eine männliche und eine weibliche Bezugsperson wichtig für die Identifikation und Entwicklung eines Kindes sind (daher auch die Forderung nach mehr männlichen Erziehern und Lehrern). Da aber das Adoptionsrecht an die Forderung nach gleichgestellter Ehe gekoppelt ist, gibt es einen weiteren Grund, über diese Gleichstellung nachzudenken.

An dieser Stelle spalten sich zwar die Meinungen. 
Doch das Problem ist, dass eine rein sachliche Diskussion über dieses Thema in Deutschland kaum möglich ist, da jeder, der sich –und sei es begründet-  gegen die gleichgestellte Ehe von homosexuellen Paaren ausspricht, schnell als intolerant oder sogar homophob bezeichnet wird.
Dies ist nicht zuletzt den Begriffsverdrehungen der Genderisten zu verdanken, die den völlig absurden Begriff der „Homophobie“ erfunden haben, der ja vom Begriff her eine psychische Krankheit (Phobie) bezeichnen würde.
Dadurch wird das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung massiv beschnitten!

Insofern kann eigentlich nur dazu aufgerufen werden, bei jeglichen politischen Entscheidungen lieber einmal genauer hinzuschauen, bevor man blind 
einem (Gender-) Mainstream folgt!!





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen